Der Verein: Seegemeinschaft Pöttsching
Mit Bescheid vom 7.9.1965 wurde von der Sicherheitsdirektion für das Burgenland die Bildung des Vereins "Seegemeinschaft Pöttsching" gestattet. Der Zustellungsbevollmächtigte war der spätere, erste Obmann: Dr. Helmut Baierlein
Die
Aufgaben:
1) Zusammenfassung der jeweiligen Pächter am Ufer des Pöttschinger Sees zur Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber Behörden und dritten Personen.
2) Bildungsfördernde Tätigkeit in allgemeiner und fachlicher, gärtnerischer Hinsicht
3) Vermittlung öffentlicher und privater Mittel zur Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen, Beschaffung von Wirtschafts- und Bedarfsartikeln für den Garten.
4) Verschönerung des Seegeländes, die Pflege der Flora und Fauna in Zusammenarbeit mit dem Verschönerungsverein Pöttsching
5) Reinhaltung des Seewassers und des angrenzenden Geländes
6) Förderung von kulturellen und sportlichen Belangen
Der
Verein kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Sektionen und Fachgruppen errichten.
Weitere Informationen können aus den aufliegenden Vereinsstatuten entnommen
werden.
Als Vertretungsorgan des Vereins fungiert:
Die
Generalversammlung
Sie ist das eigentliche Vertretungsorgan
der Seegemeinschaft Pöttsching. Wie es so einer wichtigen (Rechts-) Persönlichkeit
gebührt, wird darüber jährlich ausführlich berichtet.
Kurz zusammengefasst: heiße Diskussionen, Umweltthemen, fast so gut besucht wie der Seeheurige .
Die Generalversammlung wählt nach einem, in den Vereinsstatuten festgelegtem Reglement, aus ihrer Mitte den:
Vereinsvorstand
Der Vorstand besteht aus
10 ordentlichen Mitgliedern. Dessen Tätigkeit wird neben der Generalversammlung
von einem Kontrollorgan, bestehend aus 3 Mitgliedern der Seegemeinschaft
,beaufsichtigt. Der Vorstand, im besonderen der Obmann, vertritt den Verein
nach außen.
Vorstandsitzungen
Der Vorstand gliedert sich
in unterschiedliche Fachsektionen (Sport, Fischerei, Umwelt). Die Berichte
aus diesen Bereichen, die Abstimmung der einzelnen Tätigkeiten, die Ziele
und Pläne für die nächsten Agenden und die Aufgaben des Obmanns werden
bei solchen Sitzungen besprochen. Die wichtigsten Themen und etwaige
Beschlüsse werden in Form von Rundschreiben den Vereinsmitgliedern verkündet.
Der Vorstand ist kein Exekutivorgan. Er versucht, im Interesse des Allgemeinwohls Missstände aufzuzeigen, den verantwortlichen und behördlichen Stellen zu melden, etwaige Aktionen zu veranlassen und zu koordinieren. Es ist nicht Aufgabe des Vorstands "verlorenen" Müll zu beseitigen, lärmende Nachbarn zu beruhigen oder Sonntag 12-Uhr-Mittag-Rasenmäher abzustellen. Ein bisschen Privatinitiative stellt in solchen Fällen die bessere Alternative da.
Der Verein vertritt insbesondere auch die allgemeinen Interessen der Pächter gegenüber der Güterdirektion. Wobei die Einhaltung der Rechte und Pflichten beider Seiten beobachtet werden soll. Bei der Einhaltung unserer Pflichten und der Rechte der Güterverwaltung funktioniert das recht gut, bei der Durchsetzung unserer Rechte und der Pflichten der Güterdirektion ist noch gewisses Verbesserungspotential vorhanden.