Seegemeinschaft
Pöttsching
7033 Pöttsching
2002
07 11
Sehr geehrte Damen und Herren !
Sehr geehrtes Mitglied !
Die ordentliche Generalversammlung der Seegemeinschaft fand
am 7.7. 2002 statt. Es wurden folgende Punkte behandelt, bzw. beschlossen:
1.)
Dkfm. Geerkens
berichtet vom Stand des Prozesses:
Das Vergleichsangebot
der Fam. Hörhan war zu gering
und daher nicht
annehmbar.
Unser Vergleichsangebot mit 15.000,00 EUR + Anwaltskosten,
die Begleichung
der 15.000,00 EUR : 11.000,00 sofort, Rest
in Raten, wurde
von der Gegenseite abgelehnt.
Daher Fortsetzung
des Prozesses im September.
2.)
Baum- Strauch-
und Grasschnitt kann abgesehen von den
Abfuhrterminen Frühjahr
und Herbst, jeden Samstag von 8 - 12
Uhr zur Gemeindedeponie ( an der Straße links
Richtung
Siegless ) gebracht
werden.
3.) Von verschiedenen Mitgliedern wird wieder auf die Einhaltung
Mähzeiten und Geschwindigkeitsbegrenzung
(30 km)hingewiesen.
Keine wilden Deponien
!
4.)
Bericht des
Kassiers Ing. Zimmermann:
Eingang vergangene
Saison S 41.400,00
Sportplatz Aufwand S 12.933,00
Verwaltungsaufwand S 6.247,00
Anwalt S 8.729,00
Sparbuch S 22.556,00
Spendenkonto S 17.713,00
5.)
Frau Pechriggl
: Förderungsbetrag S 25.000,00 = EUR
1816,82
wird an uns vom Tourismusverband (Obmann Schlünken) überwiesen. (Förderungszweck Sportplatz)
6.)
Neue Vertragsdauer
beträgt nur mehr 10 Jahre.
Der Pachtvertrag für den Sportplatz läuft 2004 aus. Es ist zu befürchten, dass ein neuer Vertrag unsere finanziellen Möglichkeiten
übersteigen könnte. Wir werden versuchen mit der Domänenverwaltung ein für
uns annehmbares Resultat zu erlangen.
7.)
Frau Lehmann
legt ihre Funktion als Kassierstellvertreterin
zurück. Herr Alfred
Fink (Parz. 81 ) wird ihr Nachfolger.
8.)
Kontrolle beantragt
Entlastung des Vorstandes.
Generalversammlung
einstimmig, keine Gegenstimme.
"Da der Pöttschinger See keine wasserrechtliche Genehmigung
besitzt hat er auch nicht den Status eines Badesees. In den EU Richtlinien
wurden nicht nur die großen Seen, sondern auch die Badeseen mit einbezogen.
Um diesen Status zu erlangen müssten wir einen Antrag an die Landesregierung
stellen um den Badesseestatus zu erhalten.
Die anwesenden Mitglieder waren mehrheitlich der Ansicht bevor
so ein Antrag gestellt wird, muss eine rechtliche Sicherheit geben sein, dass
für uns aus dem Status Badesee kein Nachteil entsteht.
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Zum Thema Badesee, Wasserqualität, Entnahme von Proben haben
wir einige vielleicht ganz interessante Hinweise in unseren
Unterlagen gefunden:
Wasserproben:
Keime Coli Fäkalcoli
1.8.
2001 330 160 50 Strandbad
18.6. 2001 390 50 0 Parz.108
18.6. 2001 2400 70 40 kl. See
24.10.2000
190 160 10 Parz.I/8
19.6.
2000 270 130 60 Parz. 108
17.8.
1999 Badewasserqualität (Werte unbekannt)
23.6.
1999 710 60 50 Parz. 90
3.9. 1990 100 100
31.7.
1989 260 140 60 Strandbad
1974 großes
Gutachten (kein Kanal) 40
Ob ein eventuelles Kanalgebrechen in einem Zusammenhang
mit diesen Werten steht ??
Auszug aus einem Bescheid der Burgenländischen Landesregierung
vom 12.3.1991
„ Über die Wasserqualität des Pöttschinger Sees
ist von
einer autorisierten Untersuchungsanstalt
jährlich
eine
Wasseruntersuchung bezüglich Veränderung der
Wasserqualität
durchführen zu lassen und der Wasser-
rechtsbehörde,
Amt der Bgld.Landesregierung, Abfc.VI/1,
unaufgefordert
vorzulegen.
Die Wasseruntersuchung
ist in den Monaten August oder
September
durchzuführen. „
„Aus
wasserwirtschaftlicher Sicht ist zu berücksichtigen,
daß der Pöttschinger See als künstlicher See anzusehen
ist, der durch den Abbau von Braunkohle in diesem Gebiet
und die nachfolgende Einstellung des Bergbaues entstanden ist.
In den sechziger Jahren wurde sodann begonnen, am Seerand
Freizeitanlagen (Ferienhäuser, Badeanlagen etc.) inklusive
der erforderlichen Ver- und Entsorgungsanlagen zu errichten.
Der Pöttschinger See wird weitgehend vom Grundwasser sowie
vom Niederschlagswasser aus dem umliegenden Einzugsgebiet
angespeist.
Durch die vorausgehende Nutzung als Bergwerk und der
geologischen Formationen in diesem Bereich weist der Chemismus
des Seewassers im Vergleich zu sonstigen natürlichen Seen
eine extreme Zusammensetzung auf. Dies zeigt sich auch an der
Armut an Mikroorganismen und einer weitgehenden Sterilität
des Bodenschlammes. Die Selbstreinigungskraft des Wasser-
körpers ist daher nicht mit anderen natürlichen Seen ver-
gleichbar. Bei vorangehenden Untersuchungen wurde zudem
fallweise eine erhöhter Gehalt an Fäkalkeimen festgestellt,
der unter Umständen zum Teil auch auf die Nutzung als Badesee
zurückgeführt werden kann.
Zudem ist festzustellen, daß derartige Seen einem natürlichen
Alterungsprozeß unterliegen, der durch die Nutzung als Badesee
beeinflußt wird.
Wie bereits ausgeführt, ist der Pöttschinger See aufgrund
des besonderen Chemismus als Sonderfall einzustufen, wodurch
auch eine längerfristige Entwicklung der Wasserqualität
derzeit nicht abschätzbar ist.
Aus der Sicht des Gewässerschutzes wird es daher für erforder-
lich erachtet, die Bewilligungsdauer vorerst mit dreißig Jahren
zu begrenzen und in diesem Zeitraum periodisch Untersuchungen
der Seewasserqualität in biologischer, chemischer, bakterio-
logischer und ökotoxikologischer Hinsicht vorzunehmen, um
eine längerfristige, gegebenenfalls negative, Entwicklung
rechtzeitig erkennen zu können.............. „
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10.)
Der Seeheuriger am 3.8. 02 (ab 19 Uhr Musik)
ist wieder in
den bewährten Händen von Frau Pechriggl
mit Unterstützung
von Oliver Bruckner, etc.
Mitgliedsbeiträge
für 2002 ( EUR 22,00 )
Erlagschein liegt bei.
Wir wünschen für den Rest der Saison schöne
Tage !
Für
den Vorstand:
W.
Blovsky Dkfm. Dieter Geerkens
Schriftführer Obmann
Hameaustraße 40
1190 W i e n
w.blovsky@aon.at
Unsere home-page finden Sie unter www.swb.at/poesee